An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Auswahl interessanter Neuigkeiten aus der Veterinärmedizin und Tipps aus unserer Praxis zur Verfügung stellen.
Neues im Jahr 2024
Es hat sich doch wieder einiges getan. Unsere Laborausstattung wurde durch neue, moderne Geräte auf ein hohes Niveau gebracht, was es uns emöglicht wesentlich mehr Parameter bestimmen zu können.
Außerdem ist nun eine viel modernere Röntgenanlage vorhanden.
Nicht vergessen: Wurmkuren für Ihr Haustier
Fachleute empfehlen, Hunde und Katzen alle drei Monate zu entwurmen. Wann haben Sie zuletzt Ihr Tier behandeln lassen? Wir beraten Sie gerne.
Informationen zur Medikamentenabgabe
Arzneimittel sind keine „normale Ware“ wie Lebensmittel, Waschpulver oder Kosmetika. Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur in einer Apotheke abgegeben werden. Aber auch Tierärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an Tierhalter Medikamente abgeben!
Das neue Tierarzneimittelgesetz untersagt zum Beispiel den Versand von Tierarzneimitteln.Desweiteren ist die Rücknahme von Tierarzneimitteln nicht mehr gestattet, diese können nur noch vernichtet werden. Eine Medikation darf nur für einen bestimmten, vorher diagnostizierten Krankheitsfall erfolgen.
Wir verstehen diese Regelung so, dass Ihr Tier, sofern es einmal jährlich bei uns vorgestellt und / oder geimpft wurde, für ein Jahr berechtigt ist, prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Flohmittel zu erhalten.
Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten , die auf Grund einer Erkrankung dauerhaft oder periodisch wiederkehrend verabreicht werden müssen, sind wiederkehrende Untersuchungen unabdingbar, über die Abstände dieser Massnahmen setzen wir sie in Kenntnis.