Tierarztpraxis Bert Werner
Tierarztpraxis Bert Werner

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese findet bei uns während der Sprechstunden überwiegend im einfachen Satz Anwendung.

 

Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen werden direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Kontakt

Tierarztpraxis

Bert Werner

Aschenbruch 40

44866 Bochum

 

Telefon

+49 2327 23874+49 2327 23874

 

 

Fax

+49 2327 605640

 

E-Mail

vet-werner@gmx.de

 

Sprechzeiten

 

NUR NACH TELEFONISCHER VORANMELDUNG ODER VEREINBARTEM TERMIN

Montag 8.30-10.00 und 15.00-17.00

Dienstag 8.30-10.00 und 15.00-17.00

 

Donnerstag 8.30-10.00 und 15.00-17.00

Freitag 8.30-10.00 und 15.00-17.00

 

Aktuelles

TERMINSPRECHSTUNDE

Wir führen unsere Sprechstunden als reine Terminsprechstunde. Bitte vereinbaren Sie zur Behandlung einen Termin. Bei Notfällen melden Sie sich bitte ebenso telefonisch, um es uns zu ermöglichen, abzuschätzen, ob wir Ihnen in der jeweiligen Situation zeitnah und effektiv helfen können oder z.B. eine sofortige Überweisung zum Spezialisten oder in eine Klinik die bessere Lösung ist.

Die neue Tierärztliche Gebührenordnung ist beschlossen und ist nun rechtskräftig. Die aus wirtschaftlichen und Gründen des medizinischen Fortschritts absolut notwendige Anpassung dürfte zu Preissteigerungen von tierärztlichen Leistungen um bis zu 30% führen. Wir raten zum Abschluss von Tierkrankenversicherungen bzw. Tier-OP Versicherungen.

 

Physiotherapie

Wir bieten Ihnen jetzt auch umfangreiche , hochqualifizierte physiotherapeutische Maßnahmen an, inklusive Interferenzstromtherapie und Neurostim.

Neue Notdienst-Gebührenordnung

Ab dem 1.1.2020 gilt eine neue GOT für die Notdienste

Die wichtigsten Neuerungen sind eine pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro sowie die mögliche Erhöhung der Gebühren bis auf den 4fachen Satz (2-4 fach je nach Aufwand).

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